Seit 2007 wird durch das Biokraftstoffquotengesetz den fossilen Kraftstoffen ein steigender Anteil an Biokraftstoffen beigemischt. Da der verpflichtende Anteil der Biokraftstoffe kontinuierlich erhöht wurde, enthält Super-Kraftstoff seit Anfang 2011 bis zu 10 % Bioethanol. Dieser Kraftstoff wird bei Q1 als Super E10 ausgezeichnet.
Das „E“ steht für Ethanol und die Zahl „10“ gibt an, dass das Benzin bis zu 10 % Ethanol enthalten kann. Bei dem im Benzin enthaltenen Ethanol handelt es
sich um Bioethanol. Dieser Biokraftstoff wird aus Pflanzen gewonnen, die umweltverträglich angebaut werden. Bei Super E10 handelt es sich um einen unverbleiten, schwefelfreien Kraftstoff
entsprechend der Norm E DIN 51626-1 für die Verwendung in Ottomotoren.
Laut Bundesministerium für Verbraucherschutz vertragen 90 % aller mit Ottokraftstoff betriebenen PKW den Kraftstoff Super E10. Vergewissern Sie sich vor dem
ersten Betanken mit E10 beim Hersteller Ihres Fahrzeugs, ob Ihr Fahrzeug für E10 geeignet ist. Die Automobilhersteller haben Telefon-Hotlines zur möglichen Information eingerichtet. Diese
Hotlinenummern können Sie hier einsehen.
Die Deutsche Automobil Treuhand (DAT) hat in Zusammenarbeit mit dem Verband der internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDA) eine entsprechende Information
erstellt. Diese Übersicht finden Sie auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt und der DAT unter www.dat.de/e10
Sollte Ihr Fahrzeug kein E10 vertragen, tanken Sie bitte Super oder Super Plus. Diese Kraftstoffe sind für alle Fahrzeuge mit Ottomotoren
unbedenklich.
Quelle: www.q1.eu